Anerkennung und Bezuschussung durch Krankenkassen

Die angebotenen Kurse (Wochenend- und fortlaufende Kurse) sind von der "Zentrale Prüfstelle Prävention" (ZPP) als Präventionskurse im Sinne von § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V im Bereich Stressbewältigung / Entspannung anerkannt und zertifiziert; d. h. sie werden bei regelmäßiger Teilnahme von teilnehmenden Krankenkassen anteilig bezuschusst. Es gibt keine einheitlich geltenden Bestimmungen bezüglich Häufigkeit der Teilnahme und Höhe der Bezuschussung. Jede teilnehmende Kasse hat ihre eigenen Bestimmungen und legt ihre Maßstäbe individuell fest. 

Teilnehmende Krankenkassen:

alle Ersatzkassen mit BARMER, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse - KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK – Hanseatische Krankenkasse vertreten durch den Verband der Ersatzkassen (vdek), die Betriebskrankenkassen überwiegend vertreten durch den BKK Dachverband, die AOK Bayern, die AOK Rheinland/Hamburg, die AOK NordWest, die AOK Niedersachsen, die AOK Nordost, die AOK Hessen, die AOK Sachsen-Anhalt, die AOK Bremen/Bremerhaven, die IKK classic, die IKK Südwest, die IKK gesundplus, die IKK Brandenburg und Berlin, die BIG direkt gesund, die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach. 

Aktuelle Zertifikate über die Anerkennung der Kurse als Präventionskurse im Bereich Stressbewältigung / Entspannung

       

 

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